Grenzen setzen bei Sucht bedeutet nicht, den anderen durch die perfekte Konsequenz zum Aufhören zu bringen. Eine tragfähige Grenze beschreibt, welches Verhalten Sie selbst künftig zeigen – und schützt damit Ihre Sicherheit, Ihre Ressourcen und gegebenenfalls Kinder.
„Du darfst nie wieder trinken“ ist eine Forderung. „Wenn du getrunken hast, fahre ich nicht mit dir und die Kinder fahren ebenfalls nicht mit“ ist eine eigene, umsetzbare Grenze.
Eine brauchbare Grenze hat vier Eigenschaften
Konkret
Sie bezieht sich auf beobachtbares Verhalten statt auf globale Begriffe wie „endlich Verantwortung übernehmen“.
Eigene Handlung
Sie beschreibt, was Sie tun oder nicht mehr tun werden – nicht, was die andere Person garantiert tun muss.
Umsetzbar
Die Konsequenz ist realistisch. Leere Drohungen schwächen Grenzen und erhöhen Hilflosigkeit.
Sicher
Bei Gewalt- oder Eskalationsrisiko wird die Grenze nicht allein in einer gefährlichen Situation durchgesetzt.
Typische Bereiche, in denen Angehörige Grenzen brauchen
Finanzen, Autofahren, Betreuung von Kindern, Zugang zur Wohnung, Konfliktgespräche während Intoxikation, Übernahme von Schulden, Krankmeldungen gegenüber Arbeitgebern, Lügen gegenüber Familie oder das Bereitstellen von Geld können zu dauerhaften Belastungsfeldern werden.
Es geht nicht darum, pauschal jede Unterstützung einzustellen. Es geht darum, bewusst zu entscheiden, welche Hilfe Behandlung und Sicherheit fördert – und welche Rolle Sie nicht mehr übernehmen.
Warum Schuldgefühle nach einer Grenze so häufig sind
Viele Angehörige verwechseln Mitgefühl mit Zuständigkeit. Wenn die betroffene Person nach einer Grenze wütend, traurig oder in Schwierigkeiten ist, entsteht schnell der Impuls, die Grenze zurückzunehmen. Genau deshalb sollte eine Grenze vorab mit Unterstützung geplant werden: Welche Reaktion erwarten Sie? Was ist emotional schwer auszuhalten? Wer hilft Ihnen, nicht sofort in alte Muster zurückzugehen?
Grenzen sind keine Strafe
Eine Strafe soll dem anderen unangenehme Folgen zufügen. Eine Grenze soll Ihr Verhalten strukturieren und Schaden begrenzen. Das ist ein wichtiger Unterschied. „Ich zahle keine neuen Konsumschulden mehr“ kann eine Schutzgrenze sein. „Dann rede ich drei Tage nicht mit dir, damit du lernst“ ist eher eine Sanktion und verschiebt den Konflikt.
Wenn Kinder betroffen sind, werden manche Grenzen nicht verhandelbar
Fahren unter Einfluss, unzuverlässige Aufsicht, Gewalt oder massive Intoxikation in Betreuungssituationen sind keine bloßen Paarprobleme. Schutz und Verlässlichkeit für Kinder haben Vorrang. Unterstützung von außen kann dann wichtig sein, auch wenn die betroffene Person die Situation anders bewertet.
Ein Satzbau, der Grenzen klarer macht
„Wenn X passiert, werde ich Y tun, weil Z für mich geschützt werden muss.“
Beispiel: „Wenn du deutlich getrunken hast, führe ich unser Streitgespräch nicht weiter. Ich gehe mit den Kindern ins andere Zimmer und wir sprechen am nächsten Tag, weil ich keine eskalierenden Gespräche in intoxikiertem Zustand mehr führen werde.“
Wann Sie eine Grenze nicht allein umsetzen sollten
Wenn Sie Angst vor Gewalt, Drohungen, Selbstgefährdung des anderen oder finanzieller Existenzgefährdung haben, braucht es mehr als Kommunikationsberatung. Holen Sie Unterstützung und planen Sie Sicherheit, bevor Sie weitreichende Schritte ankündigen.
Bei unmittelbarer Gewaltgefahr wählen Sie 110, bei medizinischem Notfall 112. Eine Grenze muss nicht persönlich in einer riskanten Situation „durchgesetzt“ werden, um gültig zu sein.
Grenze = eigene Handlung
Eine Grenze ist keine versteckte Strategie, den anderen zum Aufhören zu zwingen.
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Benennen Sie das konkrete Verhalten, das Sie nicht mehr mittragen.
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Formulieren Sie, was Sie selbst künftig tun werden.
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Wählen Sie eine Konsequenz, die realistisch und sicher umsetzbar ist.
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Halten Sie Unterstützung und Grenze gleichzeitig auseinander.
Woran Sie eine Veränderung erkennen können
- Grenzen sind klarer und weniger drohend.
- Sie übernehmen Verantwortung für Ihr Handeln, nicht für den Konsum des anderen.
- Eskalierende Kontrollschleifen nehmen ab.
Diese Übung ersetzt keine individuelle Einschätzung. Wenn Beschwerden deutlich zunehmen, Sicherheit fraglich ist oder körperliche Risiken bestehen, holen Sie bitte fachliche Hilfe.
Merles fachlicher Hintergrund bei diesem Themenfeld: mehrjährige Tätigkeit in der Suchttherapie bei SDS Villa Lanke, klinische Tätigkeit in der Fontane-Klinik und heute Kooperation im ambulanten Nachsorgenetzwerk der My Way Betty Ford Klinik in Berlin.
Weiterführende fachliche Informationen
Ausgewählte Leitlinien, evidenzbasierte Patienteninformationen und Fachliteratur helfen dabei, dieses Thema weiter zu vertiefen. Zu jeder Quelle steht kurz dabei, wofür sie besonders hilfreich ist.
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Informationen für Angehörige suchtkranker Menschen →
Informationsangebot speziell für Angehörige zu Hilfe, Grenzen, Unterstützung und dem Umgang mit suchtbezogenen Problemen.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
Angehörige in der Sucht-Selbsthilfe →
Fachliche Einordnung des Unterstützungsbedarfs von Angehörigen; hinterfragt auch den oft unscharf verwendeten Begriff „Co-Abhängigkeit“.
Berliner Familienportal
Suchtberatung und Suchtprävention in Berlin →
Bezirklich gegliederte Übersicht kostenloser Berliner Beratungsangebote für Alkohol, Drogen, Medikamente und weitere Suchtprobleme – auch für Angehörige.
AWMF-Leitlinienregister
S3-Leitlinie Alkoholbezogene Störungen – Version 3.1 →
Leitlinie zu Screening, Diagnostik und Behandlung alkoholbezogener Störungen. Version 3.1 wurde 2021 veröffentlicht und war bis Ende 2025 gültig; eine Aktualisierung ist im AWMF-Register angemeldet.
Diese Quellen dienen der Vertiefung und allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Diagnostik oder Behandlung.